Positionspapier Elektro-Mobilität

Der motorisierte Individualverkehr ist aktuell massgeblich für die Umweltbelastung verantwortlich. Die Mobilitätskonferenz Bern fordert, dass der motorisierte Verkehr zukünftig entweder vermieden oder elektrisch betrieben wird. Sie schlägt konkrete Fördermassnahmen für die Elektro- Mobilität in der Stadt und Region Bern vor.

Diesel- und Benzinmotoren belasten die Umwelt und das Klima mit hohen CO2-, Schadstoff- und Lärmemissionen. Um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen, muss der Verkehr grundsätzlich fossilfrei abgewickelt werden und ausserdem der Anteil des motorisierten Verkehrs stark zurückgehen.

Die gemeinsame Vision der Mobilitätskonferenz Bern (www.mobilitaetskonferenzbern.ch) ist eine Stadt der kurzen Wege, in welcher der Mensch mit seinen vielfältigen Bedürfnissen im Zentrum steht. Umweltfreundliche, flächeneffiziente, geteilte oder öffentliche Verkehrsmittel sollen grundsätzlich den Vorrang haben. Deshalb sind das Potential der Verkehrsvermeidung und -verlagerung sowie der Effizienzsteigerung auszuschöpfen.

Für den nicht vermeidbaren Verkehr bieten sich elektrisch betriebene Fahrzeuge (E-Fahrzeuge) als Alternative zu Verbrennungsmotoren an. Der Betrieb mit erneuerbaren Energiequellen resp. mit CO2-armem Strom ist dabei eine Voraussetzung für die E-Mobilität. Auch «innerhalb der E-Mobilität» sollen elektrifizierte ÖV-Angebote, E-Rufbusse und -Sammeltaxis, E-Bikes oder E-Car-Sharing gefördert werden.

Die Mobilitätskonferenz Bern stellt konkrete Forderungen

Die Mobilitätskonferenz Bern schlägt der Stadt Bern die zeitnahe Erarbeitung eines Konzepts für die Einführung der E-Mobilität vor, um die Akteure einzubinden und die Umsetzung zu präzisieren. Dieses Konzept ist Basis für eine Vielzahl von Fördermassnahmen für die Elektro-Mobilität und muss aus Sicht der Mobilitätskonferenz Bern enthalten:

  1. Parkplätze mit Langsam-Ladestationen für E-Fahrzeuge insbesondere am Wohnort sowie Schnell-Ladestationen in ausreichendem Mass sind bereitzustellen und vermehrt zu betreiben. Die Ladestationen müssen zwingend erneuerbaren, CO2-armen Strom bereit-stellen.
  2. Gleichzeitig ist die E-Mobilität (bau)-rechtlich zu fördern beispielsweise im Rahmen von Überbauungsordnungen oder Baurechtsverträgen.
  3. Alle Verkehrsträger und -mittel sind zukünftig elektrisch zu betreiben, seien dies der städtische Flottenpark, die Car-Sharing-Angebote, die gebündelte Warenanlieferungen (City-Logistik) oder der öV.
  4. Auf kantonaler Ebene setzt sich die Stadt Bern für tiefere Gebühren für E-Fahrzeuge mit zeitlicher Befristung resp. für die Verteuerung der Mobilität mit Benzin- und Dieselfahrzeuge ein.

E-Mobilität soll über Pilotprojekte und innovative Pilotkonzepte gefördert werden.

Die Finanzierung soll kostendeckend zulasten der Nutzer erfolgen. Allgemeine Steuermittel sind primär als zeitlich begrenzte Anschubfinanzierung für die Förderung der E-Mobilität einzusetzen und von einer Subventionierung ist abzusehen.
Das Konzept präzisiert die Einführung der Massnahmen in einem kurz- und einem mittelfristigen Zeithorizont (bis 2022 resp. 2024). Die Strategie weg vom Verbrennungsmotor kann mit den
vorgeschlagenen wirkungsvollen und umfassenden Massnahmen umgesetzt werden.